Jeder Baumeigentümer muss der Verkehrsicherungspflicht nachkommen. Ist die Standsicherheit eines Baumes nicht mehr gegeben und von einem Baum geht eine Gefährdung aus besteht unabdingbarer Handlungsbedarf.
Bei der Herausforderung die Standsicherheit Ihrer Bäume zu beurteilen, unterstützen wir Sie durch unsere Fachkompetenz. Wir erstellen für Sie ein Gutachten gemäß der geltenden Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL). Dadurch erhalten Sie eine differenzierte Bewertung der Auswirkung von beispielsweise Fehlenetwicklungen Pilzerkrankungen oder Insektenbefall an Ihrem Baum, wordurch Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben.